Die diesjährige Einschulungsfeier findet am Samstag, 19. August statt.
Schulpflicht
Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das 6. Lebensjahr bis zum 30. September vollendet. Für Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden.
Schnuppertage
Am Donnerstag, 16. März, 27. April und 25. Mai sind die Vorschulkinder eingeladen, von 8.00 Uhr bis 8.45 Uhr an den Schnuppertagen in der Grundschule teilzunehmen. So haben sie Gelegenheit, die Schule und ihre zukünftigen Mitschülerinnen und Mitschüler kennenzulernen. Die Kinder der jetzigen Klasse 1 sind ihre Paten und begleiten sie bei den Lernstationen.
Einschulungsuntersuchung
Die Einschulungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt findet am Mittwoch, 12. 4. statt. Bitte das gelbe Vorsorgeheft und den Impfpass des Kindes mitbringen. Bitte beachten Sie die Hygienevorschriften und Abstandsregeln in der Schule.
Elternabend
Am Donnerstag, 27. April findet um 18 Uhr der Elternabend für die Eltern/Erziehungsberechtigten der neuen Klasse 1 statt. Schriftliche Einladung folgt.